Die für den heutigen Sonntag (15. November 2020) geplante Versammlung zur „Aufklärung zum Thema Corona Fakten“ (sic) in Saarbrücken darf nicht stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG), teilte es mit.
Gericht verbietet Versammlung
Das VG hatte die Versammlung auf dem Rathausplatz untersagt. Die Antragsteller wendeten sich daraufhin an das OVG. Sie sagten, sie seien auf einer „Corona Info Tour“ und meinten, das Verbot stelle eine Verletzung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und der allgemeinen Handlungsfreiheit dar.
Am Volkstrauertag keine Versammlungen
Das OVG entschied jetzt: Das Verbot ist zu Recht angeordnet worden. Nach dem Saarländischen Sonn- und Feiertagsgesetz sind Versammlungen am heutigen Volkstrauertag ab 04.00 Uhr verboten, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertags entsprechen. Die geplante Versammlung auf dem Rathausplatz diene laut den Richter:innen „ersichtlich nicht der Religionsausübung“.
Ebenso könne eine Vereinbarkeit der Versammlung von der Thematik her mit dem Gedanken des Volkstrauertags auch nicht durch die von den Antragstellern geforderten „Auflagen“ hergestellt werden.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts, 15.11.2020