Schon 20 Klagen gegen Teil-Lockdown im Saarland

Im Saarland sind bislang 20 Klagen gegen den Teil-Lockdown der Regierung eingegangen. Wer sich warum wehrt und wann mit den ersten Entscheidungen zu rechnen ist:
Auch Betreiber von Fitnessstudios wehren sich gegen den Teil-Lockdown im Saarland. Foto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Auch Betreiber von Fitnessstudios wehren sich gegen den Teil-Lockdown im Saarland. Foto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Auch Betreiber von Fitnessstudios wehren sich gegen den Teil-Lockdown im Saarland. Foto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Auch Betreiber von Fitnessstudios wehren sich gegen den Teil-Lockdown im Saarland. Foto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk

Die Zahl der Verfahren gegen die neue Corona-Verordnung der Landesregierung ist beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mittlerweile auf 20 gestiegen. Es liefen zwölf Eilverfahren und acht Hauptsacheverfahren, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag (5. November 2020) in Saarlouis mit.

Wer klagt?

Antragsteller seien Betreiber von Fitnessstudios, Tattoo- und Piercingstudios, Kosmetikstudios, Spielhallen und Gastronomiebetrieben.

Warum wird geklagt?

Die Kläger wehren sich gegen die seit Montag geltende coronabedingte Zwangsschließung ihrer Betriebe. Ihrer Ansicht nach verstößt die Untersagung ihrer Betriebe gegen das Gebot der Gleichbehandlung, ist „unverhältnismäßig“ und stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar.

Wann kommen die ersten Entscheidungen?

Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts kann frühestens Anfang nächster Woche mit ersten Entscheidungen gerechnet werden. Derzeit liefen noch Fristen zur Stellungnahme für die Antragsgegner.

Teil-Lockdown im Saarland

Mit einer neuen Rechtsverordnung hat die Saar-Landesregierung die Corona-Regeln seit Montag verschärft. Neben der Gastronomie mussten Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen zunächst bis Ende November schließen. Anlass sind stark steigende Corona-Infektionszahlen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur