Weitere Anträge gegen Corona-Verordnung im Saarland gestellt

Beim Oberverwaltungsgericht in Saarbrücken gingen am heutigen Dienstag (3. November 2020) erneut mehrere Anträge von Betreibern gegen die aktuellen Corona-Einschränkungen ein.
Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
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Nachdem am gestrigen Montag (2. November 2020) bereits die Betreiber eines Fitnessstudios sowie mehrere Tattoostudios Anträge gegen die aktuellen Schließungen eingereicht hatten, zogen nun weitere Inhaber nach. 

Weitere Normenkontrollanträge

Wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte, gingen zehn weitere Normenkontrollanträge ein. Antragsteller sind Inhaber von Fitnessstudios, Betreiber von Spielhallen sowie Inhaber eines gastronomischen Betriebs. Auch sie wollen, dass das Betriebsverbot in den jeweiligen Stätten im Eilverfahren überprüft wird. 

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung im Saarland müssen die meisten Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Gastronomie im November geschlossen bleiben. Die Antragsteller halten dies für unverhältnismäßig. Das Verbot verstieße gegen das Gleichbehandlungsgesetz sowie die Berufsausübungsfreiheit

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes
– eigener Artikel