Bouillon fordert mehr Schutz für Polizisten im Saarland
Bei Einsätzen in Wohnungen sollten Polizisten auch sogenannte Bodycams nutzen können: Darauf beharrt Saar-Innenminister Klaus Bouillon, so „dpa“. Eigentlich habe die große Koalition vereinbart, dass sich der bisherige Einsatz der Kameras insbesondere im Streifen- und Wachdienst bewährt habe sowie eine Erweiterung des Anwendungsbereichs überprüft werden solle. Dies werde jedoch von der mitregierenden SPD blockiert. „Wir können das nicht nachvollziehen“, zitiert „dpa“ Bouillon.
„Keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken“
Der Saar-Innenminister verwies laut der Nachrichtenagentur auf entsprechende Rechtsgutachten, aus seiner Sicht gibt es „keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken“. Ein Vergleich mit Regelungen in Bayern sei falsch. Dort sollten Körperkameras zur Überwachung aller in der Wohnung befindlichen Personen eingesetzt werden.
Im Saarland jedoch seien sie nur zum Schutz der Polizeibeamten und nur bei Gefahr für Leib oder Leben der Polizisten gedacht. Die Fraktionen haben Bouillon zufolge vereinbart, dass ein neues Gutachten dazu eingeholt werden soll. Der CDU-Politiker hoffe, dass dies schnellstmöglich erfolge, „weil die Polizei wartet sehnsüchtig auf diese Situation“.
Durchsetzungsgewahrsam bei Platzverweisen gefordert
Auch bei seiner Forderung nach einem Durchsetzungsgewahrsam für die Polizei, um Platzverweise wirksamer als bisher durchsetzen zu können, erwartet Bouillon „dpa“ zufolge Diskussionsbedarf.
„Das Problem ist, dass bei renitenten Adressaten die zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel nicht ausreichen„, zitiert die Nachrichtenagentur den saarländischen Politiker. Die betreffenden Personen würden verwarnt und 200 Meter weiter begännen die Diskussionen erneut. „Die Polizei gewinnt dadurch auch nicht an Ansehen, und die Sicherheit wird auch nicht besser“, so Bouillon. In allen Bundesländern mit nur zwei Ausnahmen gebe es dieses Durchsetzungsgewahrsam schon.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur