Spielhallen und Wettbüros im Saarland müssen zu bleiben

Das Oberverwaltungsgericht hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Saarland weiter geschlossen bleiben müssen.
Die Spielhallen im Saarland müssen während des Teil-Lockdowns geschlossen bleiben. Foto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk
Die Spielhallen im Saarland müssen während des Teil-Lockdowns geschlossen bleiben. Foto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk
Die Spielhallen im Saarland müssen während des Teil-Lockdowns geschlossen bleiben. Foto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk
Die Spielhallen im Saarland müssen während des Teil-Lockdowns geschlossen bleiben. Foto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk

Die Spielhallen im Saarland müssen weiter geschlossen bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis, teilte es am heutigen Donnerstag (12. November 2020) mit.

Risiko in geschlossenen Räumen hoch

Durch die Schließungen werde demnach verhindert, dass sich wechselnde Gäste in den Spielhallen und -banken sowie Wettannahmestellen einfinden. Die Maßnahme sei dazu geeignet, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, denn in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl einander unbekannter Personen und längerer Verweildauer sei das Infektionsrisiko besonders hoch, so die Richter:innen.

Hygienekonzepte reichen nicht aus

Hygienekonzepte hätten angesichts der derzeitigen Infektionsdynamik nicht den gleichen Effekt wie Betriebsschließungen. Die Betreiber:innen müssten den Eingriff in ihre Grundrechte mit Blick auf die „gravierenden, teils irreversiblen Folgen eines weiteren Anstiegs der Zahl von Ansteckungen und Erkrankungen“ sowie einer Überlastung des Gesundheitswesens hinnehmen. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass staatliche Entschädigungen für die Umsatzausfälle in Aussicht gestellt worden seien.

Teil-Lockdown betrifft auch Spielhallen und Wettbüros

Die saarländischen Spielhallen und Wettbüros müssen – wie viele andere Einrichtungen des öffentlichen Lebens auch – seit Beginn des Teil-Lockdowns bis mindestens Ende November geschlossen bleiben.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts, 12.11.2020
– eigene Berichte