Saar-Landtag stimmt Erhöhung des Rundfunk- und Fernsehbeitrags zu

Am heutigen Mittwoch (11. November 2020) haben die Abgeordneten des Saar-Landtags der Änderung des Medienstaatsvertrages und damit einer Erhöhung des Rundfunk- und Fernsehbeitrags von Januar 2021 an zugestimmt.
Am heutigen Mittwoch findet eine Plenarsitzung des Saar-Landtags statt. Foto: BeckerBredel
Am heutigen Mittwoch findet eine Plenarsitzung des Saar-Landtags statt. Foto: BeckerBredel
Am heutigen Mittwoch findet eine Plenarsitzung des Saar-Landtags statt. Foto: BeckerBredel
Am heutigen Mittwoch findet eine Plenarsitzung des Saar-Landtags statt. Foto: BeckerBredel

Erhöhung des Rundfunk- und Fernsehbeitrags

Die Abgeordneten des saarländischen Landtages haben der Änderung des Medienstaatsvertrages zugestimmt. In der Folge soll es von Januar 2021 an zu einer Erhöhung des Rundfunk- und Fernsehbeitrags kommen – und zwar auf 18,36 Euro pro Monat (86 Cent mehr).

Einstimmigkeit benötigt

Zugleich zeigten sich Abgeordnete besorgt, dass die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt die für die Gebührenerhöhung nötige Einstimmigkeit aller Bundesländer verhindern könnte. Damit würde auch die geplante Anhebung des Finanzausgleichs zugunsten des „SR“ innerhalb der ARD von derzeit 1,6 auf 1,8 Prozentpunkte ab 2023 gestoppt. Das entspräche einem Einnahmeausfall für den „SR“ von 33 Millionen Euro bis 2023.

Die Abgeordnete Dagmar Heib (CDU) sagte, ihre Fraktion stehe für den „SR“ und dessen rund 600 Mitarbeiter:innen ein. „Die Medienvielfalt wäre ohne den Saarländischen Rundfunk deutlich ärmer. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbares Element unserer demokratischen Kultur.“

Commerçon: „Abscheuliche Allianz“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon verwies darauf, dass die Politik verpflichtet sei, für eine „auskömmliche Finanzierung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sorgen. Ein unabhängiger und kritischer Journalismus sei wesentlich für die Demokratie.

Im Landtag von Sachsen-Anhalt gebe es eine „abscheuliche Allianz“ gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Falls nicht alle Länderparlamente dem Staatsvertrag zustimmten, müsse auch die saarländische Landesregierung eine Verfassungsklage dagegen prüfen. Im saarländischen Landtag stimmten CDU, SPD und Linkspartei dem Medienstaatsvertrag zu, die AfD lehnte den Vertrag ab.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur