Strafbefehl gegen hohen Beamten des saarländischen Finanzministeriums erlassen

Das Amtsgericht St. Ingbert hat einen Strafbefehl gegen einen hohen Beamten des saarländischen Finanzministeriums erlassen. Er soll zwischen 2014 und 2017 überhöhte Arztrechnungen bei seiner privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle des Landes eingereicht haben, um anschließend die Differenzbeträge für sich einzubehalten.
Sollte der Beamte den Strafbefehl nicht akzeptieren, käme es zu einer mündlichen Verhandlung. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa
Sollte der Beamte den Strafbefehl nicht akzeptieren, käme es zu einer mündlichen Verhandlung. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa
Sollte der Beamte den Strafbefehl nicht akzeptieren, käme es zu einer mündlichen Verhandlung. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa
Sollte der Beamte den Strafbefehl nicht akzeptieren, käme es zu einer mündlichen Verhandlung. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa

Strafbefehl gegen Beamten des Saar-Finanzministeriums

Das Amtsgericht St. Ingbert hat Strafbefehl gegen einen hohen Beamten des saarländischen Finanzministeriums erlassen. Dies berichtet der „SR“. Demnach soll der Beamte zwischen 2014 und 2017 jeweils zum Jahresende überhöhte Arztrechnungen bei seiner privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle des Landes eingereicht haben, um die jeweiligen Differenzbeträge für sich einzubehalten.

Es soll um sieben Betrugsfälle gehen

Insgesamt geht man von sieben derartigen Betrugsfällen aus, bei denen eine Schadenssumme von insgesamt 1.050 Euro entstanden sein soll. Der Beamte soll dem Strafbefehl nach eine Geldstrafe über 70 Tagessätze zahlen. Über die genaue Höhe der beantragten Strafe wollte die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben machen. Der „SR“ spekuliert auf eine Strafe von mehreren Tausend Euro.

Beschuldigter soll Mitglied der Blieskasteler CDU sein

Bei dem Beamten soll es sich laut „SR“ um den 60-jährigen Frank R. handeln, der aktuell bei der IT-Stabsstelle des Finanzministeriums beschäftigt ist und früher persönlicher Referent des damaligen Finanzministers Stephan Toscani (CDU) war. Dieser wollte seinen CDU-Parteifreund ursprünglich zu seinem Büroleiter machen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Frank R. ist ein Wechsel vom Finanzministerium in den Landtag aber zunächst einmal vom Tisch.

Disziplinarverfahren gegen den Beamten

Ob der 60-Jährige den Strafbefehl akzeptieren oder Widerspruch einlegen wird, steht derzeit noch offen. Neben dem Strafverfahren erwartet den Beamten ein Disziplinarverfahren. Dieses ruht zunächst für die Dauer des Strafverfahrens. Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, würde der Beamte weiterhin als nicht vorbestraft gelten, da die entscheidende Grenze einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen nicht überschritten wäre. Es drohen aber dennoch erhebliche dienstrechtliche Folgen.

Verwendete Quellen:
– Bericht des „SR“