Trotz Lebensmittelverschwendung: „Containern“ bleibt strafbar

Wer Nahrungsmittel aus dem Müll von Supermärkten rettet, muss weiter befürchten, als Dieb verurteilt zu werden. Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (18. August 2020) mit. Damit bleibt das "Containern" von Lebensmitteln verboten.
Zwei Frauen aus Bayern kämpfen weiter gegen Lebensmittelverschwendung in Deutschland, auch wenn ihre Verfassungsbeschwerde erfolglos blieb. Archivfoto: Uli Deck/dpa
Zwei Frauen aus Bayern kämpfen weiter gegen Lebensmittelverschwendung in Deutschland, auch wenn ihre Verfassungsbeschwerde erfolglos blieb. Archivfoto: Uli Deck/dpa
Zwei Frauen aus Bayern kämpfen weiter gegen Lebensmittelverschwendung in Deutschland, auch wenn ihre Verfassungsbeschwerde erfolglos blieb. Archivfoto: Uli Deck/dpa
Zwei Frauen aus Bayern kämpfen weiter gegen Lebensmittelverschwendung in Deutschland, auch wenn ihre Verfassungsbeschwerde erfolglos blieb. Archivfoto: Uli Deck/dpa

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Containern bleibt strafbar

In Deutschland bleibt das „Containern“, also die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern, weiterhin verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass der Gesetzgeber grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen dürfe.

Zuvor hatten zwei Frauen aus Bayern Verfassungsbeschwerde eingelegt, um sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung zu wehren, die gegen sie ergangen war, nachdem sie Lebensmittel aus der Tonne eines Supermarktes retten wollten. Weil sie ihrer Ansicht nach niemandem einen Schaden zugefügt haben, da der Supermarkt offensichtlich kein Interesse mehr an den Waren hatte, wollten sie vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bestrafung als „besonders schwerer Fall des Diebstahls“ vorgehen.

Aktuelle Gesetzeslage in Deutschland absurd?

Dem Bundesverfassungsgericht sind in solchen Fällen bislang allerdings die Hände gebunden. „Containern“ bleibt nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland verboten. Auch wenn man es verständlicherweise absurd und ungerecht finden kann, dass das Retten von Lebensmitteln eine Straftat darstellt, dürfe der Gesetzgeber grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen.

Die Verfassungsrichter deuteten im Rahmen ihrer Entscheidung allerdings an, dass man den Umgang mit entsorgten Lebensmitteln auch anders regeln könnte. Es sei aber nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen, „ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat“.

Frankreich als Vorbild für den Umgang mit „Containern“?

Initiativen, das Containern zu entkriminalisieren, sind bislang vom deutschen Gesetzgeber noch nicht aufgegriffen worden. Anders sieht es bei unseren Nachbarn in Frankreich aus. Dort sind Supermärkte verpflichtet, noch genießbare Lebensmittel zu verteilen, beispielsweise an soziale Einrichtungen. 

Die beiden verurteilten Frauen aus Bayern wollen solche Regelungen auch für Deutschland. Dafür haben sie im Internet eine Petition gestartet, bei der inzwischen fast 165.000 Menschen unterschrieben haben (Stand: 19. August 2020, 11:41 Uhr): „Containern ist kein Verbrechen! Wir brauchen eine Gesetzesänderung!“.

„Wenn wir die Lebensmittel nicht aus der Tonne retten dürfen, muss es die Politik machen“, kommentieren die beiden Frauen diesen Schritt.

Lebensmittelverschwendung in Deutschland: Zahlen nach Bundesländern

Laut einer WWF-Studie landen in den einzelnen Bundesländern gigantische Mengen von Lebensmitteln in der Tonne, die eigentlich noch einwandfrei sind: „Zu gut für den Abfalleimer – Bundesländervergleich zur Lebensmittelverschwendung“.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 75/2020 vom 18.08.2020
– WWF-Analyse „Zu gut für den Abfalleimer – Bundesländervergleich zur Lebensmittelverschwendung“
– Deutsche Presse-Agentur