In Österreich müssen alle Bürgerinnen und Bürger künftig Schutzmasken tragen, wenn sie Supermärkte besuchen. Auch in Deutschland wird eine solche Maskenpflicht diskutiert, bislang bleibt es aber dabei: Das Tragen ist freiwillig.
Masken können falsches Sicherheitsgefühl geben
Das saarländische Gesundheitsministerium rät jetzt gar von der Nutzung des sogenannten Mund-Nasen-Schutzes (MNS) und des partikelfiltrierenden Atemschutzes (FFP) im Alltag ab. Sie könnten zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen und Bürgerinnen sowie Bürger dazu bewegen, wichtige Hygieneregeln zu ignorieren.
Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO, das Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sehen das so. Es gebe keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen einer Schutzmaske tatsächlich die eigene Ansteckungsgefahr verringert.
Masken schützen eher andere als einen selbst
Allerdings: Wenn sich erkrankte Personen mit respiratorischen Symptomen wie beispielsweise Husten oder Niesen im öffentlichen Raum bewegen müssen, so kann das Tragen einer Schutzmaske die Ansteckungsgefahr für andere minimieren. Das gilt auch für Personen, die Kranke zu Hause pflegen oder beruflich mit ihnen in Kontakt sind. Wichtig sind hier aber das regelmäßige Wechseln und ein festanliegender Sitz am Gesicht.
Menschen, die einen selbstgenähten Mundschutz tragen möchten, sollen laut Gesundheitsministerium unbedingt weiter die Hygienemaßnahmen einhalten und Abstand zueinander halten. Diese Masken seien nicht für den Einsatz in Krankenhäusern geeignet.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums des Saarlandes, 02.04.2020
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