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Eschberger Laser Pointer

Behinderten-Handicap-Radio Radio B.H.R. e.V.
04.08.2012

Seit einiger Zeit beobachten Eschberger Mieter ein gefährliches Spiel. Ist es dunkel auf dem Berg erscheint (erscheinen) Gestalten welche mit ihrem Laser Pointer in des Nachbars Wohnung für Verwirrung sorgen und gar Menschen blenden.

Die Zweckentfremdung von Laserpointern und mobilen Laserstrahlquellen zur absichtlichen Blendung stellt eine Gefahr dar.

Bereits Laser der Klasse 2 können in Einzelfällen die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen.

Laserstrahlen von Geräten mit höheren Leistungen (Klasse 3R, 3B und 4) sind als gefährlich für das Auge deklariert.

Bei absichtlicher Blendung zieht dies entsprechende strafrechtliche Folgen nach sich.

Nutzer haften aber auch für die Gefahren verursacht von blendungsbedingter Handlungsunfähigkeit, etwa bei Kraftfahrern, Lokführern oder Piloten!

Also, Ihr Laser Pointer Spieler, passt auf und lasst es lieber!

 
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